Verleiht die Stadt Dresden am 19. März 2011 ihren renommierten Kunstpreis einem weltweit anerkannten Künstler, der als stasibelastet gelten muss? Nachdem der Dresdner Saxofonist Dietmar Diesner am 11. Februar 2011 seinen Günter Sommer belastenden offenen Brief publizierte, steht diese Frage im Raum. Die Tatsachen, die durch die Veröffentlichung der Sächsischen Zeitung vom 18. Februar dieses Jahres ans Licht der Öffentlichkeit gelangten, sprechen eine eindeutige Sprache. Ihre Bewertung jedoch ist umstritten.
Der SZ zufolge belegt die Stasi-Akte Günter Sommers, dass der junge Jazzschlagzeuger am 5. März 1963 angeworben wurde, um »negative Gruppierungen unter den Anhängern der Jazzmusik« zu »bearbeiten«. Der Kandidat hätte sich bereits verpflichtet und würde unter dem Decknamen »Günter Sander« geführt. Zwar sind der SZ zufolge weder eine schriftliche Verpflichtungserklärung noch von Sommer/Sander selbst geschriebene Berichte in der Akte enthalten, die eigentlich im September 1989 vernichtet werden sollte, dagegen aber – unter anderem – die Einschätzung eines Stasi-Offiziers, »Sander« habe »mehrere interessante operativ auswertbare Berichte« verfasst. Auch habe Sommer, dies ist der SZ zufolge in den Akten belegt, mehrfach finanzielle Zuwendungen »zur Durchführung eines Auftrages« erhalten. Die Aktenlage, so zitiert die Sächsische Zeitung die Birthler-Behörde, sei »eindeutig«. Andererseits, so die Akte, sei Sander »kein übereifriger Spitzel«. Der zuständige Offizier beklagte sich über mangelnde Treffdisziplin und Unzuverlässigkeit seines Informanten. Schließlich wurde, so das Blatt, die Akte »Günter Sander« am 17. Juni 1968 geschlossen. Der Informant wurde »zur Ablage gebracht«.
Mögliche Schlussfolgerung: Da hat sich ein junger Musiker zunächst einfangen lassen, vielleicht auch, weil es ihm schmeichelte, wichtig genommen zu werden, um sich ziemlich bald danach mittels Unzuverlässigkeiten wieder aus der Sache herauszuwinden. Ein Intermezzo also. Und das vor knapp fünfzig Jahren.
Darf man es bei dieser Sichtweise belassen?
Günter Sommer, der von 1995 bis 2008 als Professor an der Dresdner Musikhochschule lehrte, wie auch das zuständige sächsische Wissenschaftsministerium verweisen auf die entsprechenden Überprüfungen, die bestätigt hätten, dass der Musiker als unbelastet gelten dürfe. Sprecherin Anett Hofmann: »Professor Sommer ist bei seiner Übernahme in den Landesdienst, wie jeder andere Bewerber auch, einer entsprechenden Überprüfung nach § 75 Sächsisches Hochschulerneuerungsgesetz unterzogen worden. Eine erneute Überprüfung des Aktenbestandes der Hochschule im Jahr 2009 hat ebenfalls keine neuen Hinweise ergeben. Aus der Tatsache, dass Herr Prof. Sommer bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand an der Hochschule für Musik tätig war, kann der Schluss gezogen werden, dass keine belastenden Kontakte zur Staatssicherheit festgestellt werden konnten.«
Auch die Stadt Dresden, Verleiherin des diesmal Sommer zugedachten Kunstpreises, verweist auf die Überprüfungen: »Es gibt für uns keine Anhaltspunkte für Mutmaßungen einer solchen Tätigkeit für die Staatssicherheit, da Herr Sommer als Professor an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden tätig war und den üblichen Überprüfungen unterzogen wurde«, so Sprecherin Doris Oser.
Ein Fehlschluss?
Welche Akten bei der Überprüfung wegen Sommers Berufung als Professor 1995 vorgelegen haben, bleibt dabei nämlich unklar. Einerseits war damals der Aktenbestand der »Gauck-Behörde« ohnehin noch nicht vollständig erschlossen. Andererseits galt die fragliche Sommer-Akte der Sächsischen Zeitung zufolge als vernichtet. Ein früherer Mitarbeiter des SMWK, damals auch für die Bearbeitung der sogenannten Gauck-Auskünfte zuständig, erinnert sich, dass für Günter Sommer damals solche auf eine Belastung hindeutenden Unterlagen dem SMWK zur Bearbeitung nicht vorlagen.
An dieser Stelle sollte an den damals üblichen Ablauf bei Berufungen erinnert werden. Sobald der jeweilige Vorschlag vorlag, wurde die »Gauck-Behörde« angefragt – vorausgesetzt, der Vorschlag enthielt auch den Erklärungsbogen und die Auffassung der Personalkommission. Auf den Eingang der Auskunft wurde bei der Berufung nur gewartet, wenn es dafür einen Anlass gab, also z.B. eine unklare Angabe im Erklärungsbogen oder eine Information der Personalkommission. Im Falle Günter Sommers könnte es daher sein, dass die 1995 erbetene »Gauck-Auskunft« erst später, vielleicht erst 1996, eingegangen ist. In diesem Falle wäre sie wohl erst nach der Änderung des Stasiunterlagengesetzes (StUG) von 1995 erstellt worden. Diese Änderung sah vor, dass die Mitteilung über eine IM-Akte nur dann nicht erfolgt, wenn die IM-Tätigkeit bis Ende 1975 bereits definitiv beendet war und später nicht wieder aufgenommen wurde oder der IM nicht über Personen berichtet hatte.
Hätte die heute bekannte Aktensituation schon damals für eine Bewertung zur Verfügung gestanden, wäre eine Übernahme Sommers in den Öffentlichen Dienst wohl nicht sehr wahrscheinlich gewesen. Immerhin: Während in der Gegenwart durchaus Mitarbeiter – wie ein Fall aus dem Dresdner Hannah-Arendt-Institut zeigt – längere Zeit weiterbeschäftigt werden, obwohl deren IM-Belastung bekannt ist, wurden in den ersten Jahren nach der Wende strenge Kriterien der Bewertung angewendet.
Der Verweis auf erneute Überprüfungen Sommers im Jahre 2009 dagegen ist eine Farce. Denn es ist fraglich, ob 2009 überhaupt eine erneute Anfrage bei der Birthler-Behörde für den bereits 2008 als Professor aus der Hochschule verabschiedeten Sommer gestellt wurde. Die SMWK-Sprecherin Anett Hofmann hatte ja von einer »erneuten Überprüfung des Aktenbestandes der Hochschule« gesprochen, nicht von einem erneuten Auskunftsersuchen an die »Birthler-Behörde«.
Was bleibt, ist ein schaler Geschmack. Nicht die aus heutiger Sicht möglicherweise als marginal einzuschätzende Stasi-Belastung eines in den Folgejahrzehnten durchaus kritischen Musikers ist problematisch, sondern die Art, wie Beteiligte –darunter auch der Beschuldigte selbst – mit der Fragestellung umgehen.
Sommer, der weder in den Dresdner Neuesten Nachrichten noch in der Sächsischen Zeitung ein eindeutiges Nein zum Thema äußerte und sich in den DNN mit der weichen Formulierung begnügte, in den Öffentlichen Dienst schlängele sich heute niemand durch die Hintertür, verlagerte das Thema auf die Ebene des Neides. Die Bewertung von Dokumenten sei, so Sommer in den DNN vom 17. Februar 2011, eine hoheitliche Aufgabe und kein Gegenstand für »selbsternannte Stasi-Aufklärer auf Neidbasis«. Gemeint war Saxofonist Dietmar Diesner, der mit seinem Offenen Brief vom 11. Februar 2011 die Vorwürfe gegen Sommer publik machte. Kritiker als Neider zu diffamieren – das ist eine schwache Kür. Und Gelegenheiten, diese fragwürdige Seite seiner Biografie aufrichtig und mit klaren Worten anzusprechen, hätte Günter Sommer viele gehabt.
Diesner wiederum, der die Anschuldigungen überhaupt erst erhob, verfasste nach eigener Angabe einen vierseitigen »1. Vorläufigen Forschungsbericht zur Stasi-Aufarbeitung (2009)«, der dem derzeitigen Kulturbürgermeister Dresdens, Dr. Ralf Lunau, bekannt sein dürfte. Dennoch fordert Diesner: »Dieser Bericht darf aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.« Mit einem Schlückchen Likör locken, aber die Flasche versteckt halten – auch das ist kein guter Stil.
Kopfschütteln ruft aber auch das Verhalten von Ministerium, Stadt und Musikhochschule hervor. Alle wurden sie mit den Aussagen des Offenen Briefes Diesners konfrontiert, teils schon vor einigen Monaten. Doch anstatt zugunsten von Sicherheit und Vertrauen der Sache ernsthaft nachzugehen und sie dadurch vielleicht sogar, wenn möglich, aus der Welt zu schaffen, verwiesen sie unisono auf die üblichen Überprüfungen, die auch Sommer habe durchlaufen müssen. Gerade sie aber wissen, welchen Wert die fraglichen Überprüfungen in diesem Falle haben. Ignoranz und Zur-Seite-Schieben dessen, was man gerade nicht gebrauchen kann. Das ist Gutsherrenart.
Was nun ist unter diesen Umständen der Kunstpreis der Stadt Dresden noch wert? Werden womöglich zukünftige Nominierte die Ehrung mit Verweis auf die Umstände der Verleihung 2011 ausschlagen? Es geht ja nicht nur um die Vergangenheit eines Künstlers.