Wer heute das ganz große Theater erwartet hat, wurde enttäuscht. Weder waren die eigentlichen Kontrahenten vorm Amtsgericht Dresden erschienen (mussten sie auch nicht), noch gab es ein Hauen und Stechen um die Kündigungsgründe und -konsequenzen.
Auch das vermeintliche Ziel dieses heutigen Termins wurde, wenig überraschend, verfehlt. Es sollte ein Gütetermin werden, folglich trafen sich auch nur die Prozessbevollmächtigten beider Parteien – Serge Dorny als Kläger und der Freistaats Sachsen als Beklagter – beim Vorsitzenden Richter. Das Medieninteresse allerdings war gewaltig, doch nach nur zwanzig Minuten war dieser Akt in freistaatlichen Theaterposse auch schon wieder vorbei. Denn von einer gütlichen Einigung war man, wenn auch nicht meilenweit, so doch um einige Hunderttausend Euro entfernt.
Der vom Freistaat bestellte Rechtsanwalt Marc Steffek nämlich wollte von vornherein keinen Vergleich über den mit Serge Dorny geschlossenen Intendantenvertrag treffen – der sollte am 1. September in Kraft treten und dem Belgier während fünf Amtsjahren 1,5 Millionen Euro wert sein –, sondern ausschließlich über den ebenfalls gekappten Vorbereitungsvertrag. Das dafür vereinbarte Salär wurde mit einer Summe von „nur“ 55.000 bis 60.000 Euro beziffert (*). Dorny habe angeblich versäumt, von den insgesamt drei ausgesprochenen Kündigungen auch jene anzugreifen, die ihm an seiner Privatadresse zugestellt worden sei, begründete der Anwalt diesen Schachzug.
Als Vertreter Dornys konterte der ebenfalls aus Berlin nach Dresden gekommene Ernesto Loh: „Man kann einen Vergleich auch dadurch torpedieren, indem man Angebote unterbreitet, die inakzeptabel sind.“
Unter Berufung aus das sächsische Haushaltsrecht und weil Dorny das Geld angeblich nicht nötig hätte (!) hatte Steffek als Vergleich vorgeschlagen, dem Kläger eine Summe von unter fünfzig Prozent der ihm aus dem Vorbereitungsvertrag zustehenden Summe zu zahlen.
Kaum verwunderlich, dass sich die Gegenseite nicht darauf einließ. Konsequenz: Für den 1. September wurde von Richter ein Streittermin anberaumt, bis dahin sollten die Parteien dem Gericht gegenüber ihre Standpunkte und Argumente darlegen. Ob dieser nächste Akt dann mit den Hauptakteuren besetzt werden wird, wurde heute noch offengelassen. Fest steht nur, dass ein sehr teurer Mehrteiler aus dieser Causa wird.
(*) Irgendwann sollte mal ganz kleinlich nachgefragt werden, worauf denn dieses „von bis“ basiert. 5.000 Euro mehr oder weniger ist schließlich auch Geld aus der öffentlichen Hand.