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Die Opern-Oper

Der 1. September sollte Klarheit schaffen. Für diesen Tag war der zweite Aufzug der unfeinen Tragikomödie „Serge Dorny versus Freistaat Sachsen“ am Arbeitsgericht Dresden angesetzt worden. Der erste Aufzug währte bekanntlich nur zwanzig Minuten und wurde Ende März mit einem juristisch verbalen Torpedo beendet (siehe Musik in Dresden, 26.03.2014, „Teures Theater“: „Man kann kann einen Vergleich auch dadurch torpedieren, indem man Angebote unterbreitet, die inakzeptabel sind.“).

Wie nun bekannt wurde, sieht sich das Arbeitsgericht gar nicht zuständig und hat das Verfahren ans Landgericht Dresden verwiesen. Soll das doch klären, ob Staatsministerin Sabine von Schorlemer rechtens gehandelt hat, als sie dem Belgier Dorny nur wenige Monate vor dessen Dresdner Amtsantritt den Stuhl vor die Tür gesetzt hatte.

Da Politiker für ihr Tun grundsätzlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, darf – wie auch immer dieser unselige Opernstoff irgendwann ausgeht – mal wieder das arg gebeutelte Staatssäckel dafür bluten. Mit anderen Worten: Steuergelder auch für diesen Schlamassel. Wir sollten nächsten Sonntag beim Kreuzigen daran denken.

Das Landgericht wiederum, Auftrittsort für den nächsten Akt, in dem es um die Abfindung des geschassten Opernhelden geht, hat bis jetzt noch keinen Spielplan für dieses Spektakel vorgelegt. Es kann also dauern, bis sich der Vorhang endgültig über diese Opern-Oper schließt.
 

Kein Trost für gar nichts
 

Kein Gerichtstermin am 1. September ist freilich kein Trost für gar nichts. Der sogenannte Weltfriedenstag wird nun als jenes Datum in die Geschichte eingehen, an dem der Deutsche Bundestag über Waffenlieferungen in nahöstliche Kriegsgebiete entscheiden wird. Vermutlicher Inhalt dieses Trauerspiels: Einheimische Arbeitsplätze werden für ferne Mörder erhalten und das Grundgesetz wird einmal mehr defloriert. Wann wird das sein, dass Religionskriege nur noch als Opernstoff taugen?!

 

Nachdenklich, bis nächsten Freitag –
 

Michael Ernst