Eigenes Geld will immer erst einmal verdient werden. Fremdes Geld ist da wesentlich schneller ausgegeben. Wenn es Steuergeld ist, geschieht das ganz ohne Skrupel. Blicken wir ein paar Jahre zurück: da verbuchte die damalige Kunstministerin Sabine von Schorlemer es als ganz großen Coup, den Belgier Serge Dorny als Nachfolger für die viel zu früh verstorbene Intendantin Ulrike Hessler an die Semperoper nach Dresden zu holen. Diese vielversprechende Verpflichtung endete allerdings rasch in einem Desaster – vorgeblich aufgrund von Kompetenzstreitigkeiten mit Chefdirigent Christian Thielemann stellte Dorny dem Freistaat ein Ultimatum. Die These vom „Er oder ich“ stand im Raum.
Die parteilose Politikerin agierte, wie es Politiker zu oft tun: instinktlos und selbstgerecht. Statt das Ultimatum anzunehmen, setzte sie dem gekränkten Dorny kurzfristig selbst den Stuhl vor die Tür. Der klagte daraufhin auf Wiedergutmachung. Ein wirklicher Schaden ist ihm zwar nicht entstanden. Seine Beschäftigung an der Oper Lyon konnte er ja fortsetzen und sogar – aufgrund nachweislicher Erfolge – für die kommenden Jahre verlängern. Doch die finanziellen Versprechungen des sächsischen Freistaats wollte er schon ganz gern eingelöst wissen. Von rund 300.000 Euro Jahresgehalt war damals die Rede. Bei fünfjähriger Laufzeit des Intendantenvertrages kämen da 1,5 Millionen Euro zusammen. Steuergelder, versteht sich. Sonst hätte Frau von Schorlemer gewiss nicht so leichtfertig darüber verfügt. Sie servierte der Öffentlichkeit einen peinlichen und dem Steuerzahler einen teuren Rechtsstreit, eine Farce, die sich alle Beteiligten wohl gerne erspart hätten. Fast alle Beteiligten. Denn zumindest die Rechtsberater dürften bei dieser Chose kräftig verdient haben. Dabei hatte das Dresdner Landgericht zunächst auf eine gütliche Einigung plädiert! Doch dazu kam es nicht. Der Freistaat wollte das Verfahren gewinnen, koste es, was es wolle. Ein solches Risiko geht sicherlich nur der ein, der die Prozesskosten nicht aus eigener Tasche begleichen muss.
Leider hat auch Schorlemers Nachfolgerin Eva-Maria Stange auf ein weiteres Durchfechten dieses Rechtsstreits bestanden. Noch Ende 2015 hielt sie „das finanzielle Risiko für überschaubar“ – und legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein, demzufolge die Kündigung Dornys „nicht rechtens“ gewesen sei. Das Oberlandesgericht sah dies nun anders und servierte dem Land Sachsen eine juristische Niederlage. Das Ergebnis, kleinlaut in einer Pressemeldung an einem Freitagnachmittag veröffentlicht: „Sachsen wird finanzielle Ansprüche von Herrn Dorny begleichen, sofern sie juristisch berechtigt sind.“ Dabei könnte es sich um eine etwaige Differenz zwischen dem für Dresden versprochenen Gehalt und dem handeln, das er nach seiner Amtsverlängerung in Lyon kassiert.
Im Wirtschaftsplan des Staatsbetriebs Sächsische Staatstheater soll für derartige Forderungen knapp eine Million Euro zur Seite gelegt worden sein. Eine Rückstellung von exakt 948.763 Euro und 63 Cent! Anscheinend gibt es da doch noch einige offene Fragen – mit möglicherweise teuren Antworten? Angesichts dieser Summe nehmen sich die erwarteten Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 50.000 Euro tatsächlich überschaubar aus.